Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/22

Die Anmeldung der künftigen Schulneulinge sollte bis zum 13. November (KW 45/46) per Post, E-Mail oder Einwurf am Briefkasten der Schule erfolgt sein. Wegen der aktuellen landesweiten Entwicklung gibt es auch weiterhin keine persönlichen Termine zur Schulanmeldung.
Sollte es Klärungsbedarf geben, wird die Schule zu gegebener Zeit auf die betreffenden Eltern zukommen.

Zum 01.08.2021 werden alle Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2014 bis zum 01.07.2015 geboren sind, schulpflichtig. Die Eltern dieser im Sommer 2021 einzuschulenden Pflichtkinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung nebst den erforderlichen Unterlagen erhalten. Eltern von Pflichtkindern, die keine Anmeldeunterlagen erhalten haben, nehmen bitte unverzüglich Kontakt zur Schule auf. 

Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Schule einschulen möchten (etwa an einer Grundschule in Luxemburg), müssen dennoch zuerst mit der GS Dreiländereck Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen abstimmen. 

Die Eltern möglicher Kannkinder werden gebeten, von sich aus Kontakt mit der Schule aufzunehmen. 

Durch die Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit der Grundschule ist es  nicht mehr erforderlich, die Kinder bei der Anmeldung in der Schule vorzustellen.           

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie hier

Hier gelangen Sie zum Schülerbogen, den Sie der Schule ausgefüllt zukommen lassen. 

Informationen zur Nachmittagsbetreuung der Freiwilligen  Ganztagsschule (FGTS) finden Sie hier: