Liebe Eltern,
für Ihr Kind beginnt nach den Sommerferien am 17. August 2020 wieder der reguläre Unterricht in der Schule.
In einem mit dem Gesundheitsbereich und den Gesundheitsämtern abgestimmten Musterhygieneplan wurden Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt. Beispielsweise sollen in der Schule feste Gruppen gebildet und eine Durchmischung dieser Gruppen grundsätzlich vermieden werden. Ebenfalls soll das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einfache Stoffmasken) innerhalb des Schulgebäudes, dies insbesondere im Falle des Zusammentreffens verschiedener Gruppen, aufrechterhalten bleiben.
Trotz dieser Schutzmaßnahmen haben Schüler*innen, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, die Möglichkeit, sich von der Teilnahme am Unterricht in der Schule befreien zu lassen. Aufgrund der Vielfalt der denkbaren Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ausprägungen bei Kindern und Jugendlichen kann die Einschätzung des individuellen Risikos und der Schutzbedürftigkeit Ihres Kindes immer nur eine Entscheidung des verantwortlichen Arztes bzw. der verantwortlichen Ärztin sein.
Damit Ihr Kind wegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit vom Besuch des Unterrichts in der Schule befreit werden kann, müssen Sie der Schule dafür ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
Wenn Ihr Kind vom Unterrichtsbesuch in der Schule befreit wird, wird es in die häusliche Unterrichtung einbezogen und muss seine Schulpflicht auf diese Weise erfüllen.
Auch wenn in Ihrem Haushalt jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, kann Ihr Kind dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Auch in diesem Fall muss die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Den Ärzten sind die benötigten Atteste bekannt.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung vom Unterricht in der Schule für die abzulegenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen nicht gilt. Dafür wird es in die Schule kommen müssen, wobei dann noch strengere Hygieneregeln und Maßnahme zum Infektionsschutz gelten werden.
Weitere Informationen zu COVID-19-Erkrankung zum Virus SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Robert Koch Instituts.
Ergänzende Hinweise aus der GS Dreiländereck
Derzeit gehen wir von folgender Situation ab dem 17.August 2020 aus:
Es findet grundsätzlich wieder Präsenzunterricht für die SchülerInnen aller Klassenstufen statt.
Zum persönlichen Schutz erhält jedes Schulkind zu Schuljahresbeginn eine vom Bildungsminsterium zur Verfügung gestellte eigene textile Mund-Nase-Bedeckung.
Unter Berücksichtigung der im obigen Schreiben des Ministeriums aufgeführten Grundsätze können Sie auch weiterhin Ihr Kind vom Besuch des Unterrichts in der Schule befreien lassen. Hier bitten wir um rechtzeitige Information und die Vorlage des entsprechenden Attests.
Sollte die Pandemieentwicklung es erfordern, werden die Klassen 2 – 4 wieder in den bereits eingerichteten Lerngruppen wechselweise Präsenzunterricht und Lernen von zuhause haben.
Die Erstklässler werden in jedem Fall durchgängig Unterricht vor Ort haben. Sollten verschärfte Maßnahmen erforderlich werden (insbesondere Abstandsregelungen im Klassenraum), so sind die 1. Klassen wie die übrigen Klassen auch in je zwei Lerngruppen aufzuteilen und räumlich getrennt zu unterrichten.
Die Durchmischung der Gruppen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben allenfalls auf Jahrgangsebene, etwa in einer Kleingruppe beim Förderunterricht, im Rahmen von Freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder im Zusammenhang mit den differenzierten Französischkursen in Klassenstufe 3 und 4.
Auch im Nachmittagsbereich wird die jahrgangsübergreifende Durchmischung von Gruppen vermieden. Kinder einer Klassenstufe spielen, essen und lernen am Nachmittag gemeinsam in ihren festen Gruppen.
Aktuell sind keine näheren Einzelheiten zum neuen Schulalltag 20/21 bekannt zu geben. Es heißt vielmehr abwarten, was die vor uns liegenden Wochen noch bringen werden und wie wir dann alle miteinader angemessen auf die Situation reagieren müssen, die sich uns Mitte August bieten wird. Der angepasste Hygieneplan des Ministeriums vom 03.07. 2020 gibt die Richtung vor.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, haben Sie bis dahin eine möglichst gute und erholsame Zeit. Achten Sie gut auf sich und aufeinander. Auf Wiedersehen!
Christian Münster, Rektor