Angesichts der derzeit stabilen Infektionslage und der hohen Impfquote im Saarland hat der Ministerrat eine neue Rechtsverordnung beschlossen.
In vielen öffentlichen Bereichen werden ab Freitag, 01.10.2021, die bisherigen Beschränkungen wie begrenzte Personenzahl und Maskenpflicht durch eine 3G-Regelung ersetzt.
Den Lockerungen im öffentlichen Bereich folgend, gelten ab 1. Oktober 2021 für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische und nichtpädagogische Personal der Schule im Schulbetrieb bzw. im Betreuungsbetrieb neue Regelungen.
Die "Maskenpflicht" entfällt; die Einteilung der Schüler*innen in "feste Gruppen" ist nicht mehr erforderlich.
Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) bleibt weiterhin bestehen. Antigen-Lollitests sind nach den Herbstferien vorgesehen.
Für den 01.10.2021 kündigt das Bildungsministerium einen komplett überarbeiteten Musterhygieneplan an.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot fasst die wensentlichen Erleichterungen in einem Schreiben an die Eltern kurz zusammen.
Weitere Corona-Lockerungen an Schulen - unter diesem Titel berichtet der Saarländische Rundfunk am 29.09.2021.