Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Corona und Schulbetrieb
Was, wenn ein Schulkind Corona bekommt.....
Seit Oktober sehen wir uns einer sich kontinuierlich verschärfenden Situation gegenüber. Das beunruhigt und wirft Fragen auf, die im Folgenden nach derzeitigen Stand (11/2020) beantwortet werden.
Wenn sich in einer Klasse eine COVID-19 – Infektion bestätigt, dann ergeben sich nach aktueller Vorgehensweise folgende Konsequenzen daraus:
- Behördlich angeordnete Quarantäne für alle K1-Kontakte, das bedeuten im konkreten Fall für alle SchülerInnen der betroffenen Klasse, die an relevanten Tagen anwesend waren.
Neben dem Schreiben der Ortspolizeibehörde erhalten die Eltern der betroffenen Klasse(n) auch eine entsprechende Benachrichtigung der Schule.
- Sofern das erkrankte Kind die FGTS besucht, betrifft die Quarantäneregelung alle Betreuungskinder der entsprechenden Jahrgangsstufe, unabhängig von der Klassenzugehörigkeit. In Quarantäne geschickt werden dann auch diejenigen FGTS-SchülerInnen aus Parallelklassen, die an relevanten Tagen in der Nachmittagsbetreuung waren und somit als K1-Kontakte gelten.
Neben dem Schreiben der Ortspolizeibehörde erhalten die Eltern der betroffenen Betreuungskinder auch eine entsprechende Benachrichtigung der Schule.
- Was ist während der Quaratäne zu beachten?
In Quarantäne befindliche Kinder haben die entsprechenden behördlichen Auflagen zu erfüllen (kein Schulbesuch, häusliche Isolierung mit Ausnahme von vorher vereinbarten Testterminen bei Arzt oder Gesundheitsamt). Es gelten die Hinweise zur Quarantäne aus dem Schreiben der Ortspolizeibehörde und die Informationen des Robert-Koch-Instituts.
- Was ist mit dem Unterrichtsstoff, wenn mein Kind nicht zur Schule kommen darf?
SchülerInnen in Quarantäne lernen von zuhause aus. Wie in der Zeit der Schulschließung im Frühjahr 2020 versorgen die Klassenlehrkräfte diese Kinder mit Materialpaketen oder entsprechenden Online-Angeboten zum Homeschooling. Im Bedarfsfall können Eltern nach Vereinbarung an die Schule kommen und unter Wahrung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen (AHA)Arbeitsmaterial entgegennehmen, etwa am Fenster im EG.
- Mein Kind ist jetzt in Quarantäne. Wird es automatisch vom Gesundheitsamt getestet?
Nein. Nicht alle in Quarantäne befindlichen Personen können derzeit vom zuständigen Gesundheitsamt auf Covid-19 getestet werden. Die Testung beim jeweiligen Haus- oder Kinderarzt ist nach vorheriger Absprache möglich. Betroffene Eltern kontaktieren die jeweilige Praxis zuvor telefonisch. Eventuelle Testmöglichkeiten beim Gesundheitsamt sind dort zu erfragen.
- Mein Kind wurde inzwischen negativ getestet. Darf es dann automatisch wieder in die Schule?
Nein. Ein zwar beruhigendes negatives Testergebnis (sei es aus Luxemburg oder vom betreuenden Haus/Kinderarzt) mag zwar beruhigen – es setzt die behördlich angeordnete Quarantäne allerdings nicht außer Kraft.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig, um das Infektionsrisiko an der Schule einzuschränken?
- Was kann ich als Elternteil dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren?
Die Eltern sind gehalten, im Sinne des Infektionsschutzes genau auf Krankheitsanzeichen bei ihren Kindern zu achten. Das sogenannte „Schnupfenpapier“ der Landesregierung gibt dazu die entsprechenden Hinweise.
- Ein Familienmitglied wird aktuell auf Covid-19 getestet. Darf das Kind dann zur Schule?
Falls in der Familie / im Haushalt eines Schulkindes die Testung eines Angehörigen auf Covid-19 ansteht (Eltern, Großeltern oder Geschwister, etwa an anderen Schulen) so bleibt das betreffende Grundschulkind vorsorglich daheim. Das Testergebnis ist erst abzuwarten. Danach ist der Schulbesuch unter Umständen erst wieder möglich.
- Welche Maßnahmen können uns schützen?
Die Konsequente Einhaltung der geltenden „AHA“ Hygienevorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) sowie die Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung sind zwei wesentliche Elemente zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit Covid-19.
